Faszination Fliegen
Nächster Gleitschirmschnupperkurs/ Grundkurs ist geplant für 22/23.6.24
Die nächsten Gleitschirmschnupperkurs/ Grundkurse sind geplant für 22/23.6 und 29/30.6.Bei Interesse bitte melden unter: 0170-5443540. ...
NEUE PREISE ab dem 01.01.2024
Der Gleitschirmtandemflug kostet 139,00 €Der Gleitschirmschnupperkurstag kostet 120,00 €Das Gleitschirmschnupperkurswochenende kostet 190,00 ...
Da für morgen und Sonntag der Wind zu stark vorhergesagt ist, müssen wir die Tandemflüge am 10.12 und 11.12 absagen. ...
Ausbildung zum Gleitschirmpiloten (DHV)
Wenn Du Interesse hast, frag einfach nach den aktuellen Terminen.
Mit der A-Lizenz darfst Du nun frei fliegen. In Verbindung mit der IPPI-Card der FAI ist die A-Lizenz in vielen Ländern der Welt gültig. Für die Durchführung von Streckenflügen (Überlandflügen) ist jedoch die B-Lizenz, die Überlandberechtigung erforderlich.
Praxis
Zunächst musst Du einen, von einer Flugschule bestätigten Flugpraxis-Nachweis von 20 Höhenflügen mit einer Flugdauer von jeweils mehr als 30 Minuten erbringen. Es schließt sich eine praktische Ausbildung in einer Flugschule an.
Schwerpunkt hierbei ist eine praktische Gefahreneinweisung sowie Übungs- Streckenflüge unter Fluglehreraufsicht. Während der Ausbildung absolvierst Du einen Überlandflug von mindestens 10 km Distanz.
Theorie
In der theoretische Ausbildung (15 Stunden) in den Sachgebieten Navigation auf Streckenflügen, Meteorologie, Luftrecht und Verhalten in besonderen Fällen erwirbst Du das für Überlandflüge erforderliche know how. Die Theorieprüfung wird von einem unabhängigem DHV-Prüfer abgenommen.
Erlebnisreise
Übrigens kannst Du den Erwerb des B-Scheins mit einer unserer Erlebnisreisen z.B. nach Griechenland oder Teneriffa verbinden, da es sich hier anbietet, unter idealen Bedingungen die praktischen Ausbildungsinhalte zu trainieren.
Zwei Jahre A-Lizenz, B-Lizenz und ein Flugpraxisnachweis von 200 Flügen sind Voraussetzung für die Ausbildung zum Fluglehrer.
Einweisung Startart Windenschlepp für einsitzige Gleitschirme
Eingangsvoraussetzungen
Höhenflugausweis, A-Lizenz oder B-Lizenz mit Beschränkung auf Startart Hangstart
Theorieausbildung
Mindestens 4 Unterrichtsstunden in den Sachgebieten:
Luftrecht, Technik, Verhalten in besonderen Fällen, Verhalten auf Flugplätzen.
Einzeilheiten siehe Theorielehrplan
Praxisausbildung
Mindestens 20 Windenschleppstarts sowie 10 Startleitungen unter Anleitung und Aufsicht eines Fluglehrers mit Windenschlepp-Lehrberechtigung.
Vorgeschriebene Praxis- Ausbildungsinhalte:
Kennen lernen der Ausrüstung, Einüben des Funkverkehrs, Start, Abflug, Flug am Seil, Klinkübungen, Gefahreneinweisung, Startleitertätigkeit
Einzeilheiten siehe Praxislehrplan
Prüfung
Flugschulinterne theoretische und praktische Prüfung.
Berechtigungen
In Verbindung mit dem Höhenflugausweis: Höhenflüge mit Windenschleppstart mit Flugauftrag der Flugschule im eingewiesenen Schleppgelände
In Verbindung mit der A-Lizenz: Die Startart Windenschleppstart wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zum freien Fliegen mit dieser Startart.
In Verbindung mit der B-Lizenz: Die Startart Windenschleppstart wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zu Überlandflügen mit dieser Startart.
Gültigkeit
Nur in Verbindung mit der Grundberechtigung (Höhenflugausweis, A-Lizenz, B-Lizenz) gültig.